| In den Mitgliederversammlungen vom 03.03.2018 und vom 14.03.2020 wurden folgende Geldbußen per Beschluß festgelegt: a) Termine für den Einbau der Wasseruhren werden festgelegt und per Aushang mitgeteilt. Die Termine sind verbindlich und müssen eingehalten werden. Wer die Termine nicht einhalten kann, muss dies schriftlich (per Brief oder Mail) an den Verein mitteilen. Bei Missachtung wird eine Geldbuße in Höhe von 20 € erhoben.
b) Bei nicht sachgemäßem Einbau der Wasseruhr (z.B. ohne Funktion, Eichdatum abgelaufen, verkehrt herum eingebaut, Glas kaputt, tropft nach dem Einbau, etc.) wird diese vom
Verein ausgebaut und verwahrt.
Es wird hierfür eine Geldbuße in Höhe von 10 € erhoben.
c) Ab 2018 werden die Wasseruhren nach dem Einbau durch die
Kleingärtner vom Verein verplombt. Bei Beschädigung oder
vorzeitiger Entfernung der Plombe wird eine Geldbuße in Höhe von 150 € erhoben.
Die Plomben werden vom Verein bei der Ablesung im Oktober entfernt. Die Wasseruhren müssen dann im Anschluss vom Kleingärtner selbst ausgebaut werden.
d) Änderungen von Namen, Adressen, Telefon- und Handynummern sind umgehend dem Verein mitzuteilen. Bei Missachtung wird eine Geldbuße in Höhe von 10 € erhoben. In der Mitgliederversammlung vom 02.03.2019 wurde eine weitere Geldbuße ab 2019 festgelegt: Nach der Ablesung der Wasseruhr und Entfernung der Plombe ist die Wasseruhr vom Kleingärtner innerhalb von 2 Wochen ab dem Termin des Wasserabstellens auszubauen. Bei Missachtung wird die Wasseruhr vom Verein ausgebaut und eine Geldbuße in Höhe von 10 € erhoben. Der Vorstand, Stand 15.03.2020!
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